Ab 1. Jänner 2016 tritt eine EU-Pferdepassnovelle in Kraft, die mehr Pflichten für Pferdehalter mit sich bringt.
Die überarbeitete Verordnung sieht ein zuverlässigeres und sichereres europäisches System für die Registrierung und Identifizierung von Pferden innerhalb der EU vor. Ein grundlegendes Ziel besteht darin, zu verhindern, dass Pferde, die nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen, weil sie medikamentös behandelt wurden, irrtümlich oder in betrügerischer Absicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden.
In Europa gibt es nahezu 7 Millionen Equiden. Nach den neuen Vorschriften muss für Fohlen vor dem Ende ihres ersten Lebensjahres ein Pass mit einer einmaligen Kennnummer ausgestellt werden. Der Pass dient auch als Krankenakte und begleitet das Pferd ein Leben lang. Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde müssen zudem mit einem Mikrochip ausgestattet werden.
Europaweite Einheitlichkeit, strengere Regeln gegen Missbrauch
Zur besseren Identifizierung der Tiere und Erhöhung der Fälschungssicherheit enthält der neue europaweit einheitlich aufgebaute Pferdepass einige Änderungen bzw. Ergänzungen. Mit Hilfe von technischen Sicherheitsmerkmalen soll die Fälschungssicherheit der Pässe erhöht werden, durch Folierung der Seiten mit den grundlegenden Identifizierungsdetails soll verhindert werden, dass nachträglich Veränderung vorgenommen werden. Abkürzungen bei Abzeichen sollen künftig vermieden werden. Damit schiebt man kryptischen Pferdebeschreibungen wie beispielsweise „unreg. Bl. i. bd. Nüst. rchd., l. Vfsl. unreg. w. m. Krflecken“ ab 1. Jänner einen Riegel vor.
Auch in Bezug auf den Chip gibt es eine Neuregelung im Equidenpass. So soll die genaue und überprüfte Stelle des Transponders in das Abzeichendiagramm des Pferdepasses eingetragen werden um u. a. zu verhindern, dass der Chip in die Lebensmittelkette gelangt. Auch ist der neue Pass um zusätzliche Seiten zum Nachweis von Kastration sowie zur exakten Dokumentation verabreichter Arzneimittel erweitert.
Mehr Pflichten für Pferdehalter
Die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Dokumente liegt weiterhin beim Pferdehalter. Pferdehalter ist per Definition jene Person, die unabhängig von Anordnungen anderer Personen darüber zu entscheiden hat, wie das Tier zu verwahren und zu beaufsichtigen ist und dieses dauernd, also nicht ganz kurzfristig, in Gewahrsam hat. Tierhalter ist daher nicht der Bereiter oder Pfleger, auch nicht zwingend der Besitzer oder Eigentümer des Pferdes – der natürlich gleichzeitig der Halter sein kann.
Neu ab 1. 1. 2016 ist, dass Pferdehalter nun auch dafür Sorge tragen müssen, dass die Daten des Pferdes spätestens 30 Tage nach der Ausgabe des Passes in die zugehörige nationale Datenbank eingelesen werden, sofern er nicht im aktuellen Haltungsland des Tieres ausgestellt wurde. Wird ein Pferd importiert müssen die Daten ebenfalls spät. 30 Tagen nach dem Ereignis in die nunmehr zuständige zentrale Datenbank eingetragen werden. Diese Bestimmung betrifft alle privaten wie gewerblichen Pferdehalter und Züchter, deren Züchtervereinigung im Ausland sitzt gleichermaßen.
Neue Pferdepässe in Österreich voraussichtlich ab Februar 2016
Die Änderungen bedeuten für die zugelassenen ausstellenden Stellen in Österreich eine Umstellung in der Aufbereitung und Erstellung des Pferdepasses. Auf den Internetseiten der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Pferdezüchter heißt es, man warte derzeit auf die Druckfreigabe der Unterlagen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Verfügbarkeit der neuen EU-weit einheitlichen Pässe ist für Anfang Februar 2016 geplant.
Wesentlich weitreichender als die Umstellungen im drucktechnischen Bereich sind jedoch die Änderungen auf Seiten der Datenverarbeitung. Denn mit der neuen EU-Verordnung sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Pass- und Mikrochipdaten aller Equiden in einer zentralen Datenbank zu erfassen. Durch die zentrale Erfassung sollen die zuständigen Behörden die Ausstellung von Pässen durch die verschiedenen dazu befugten Stellen besser kontrollieren können.
Während eine zentrale Datenbank in Ländern wie Deutschland und Österreich bereits seit Jahren Usus ist, haben hier andere Länder noch Nachholbedarf. Sie haben bis spätestens 1. Juli 2016 Zeit, sich dem neuen EU-Standard anzupassen.
Alte Formulare nur noch kurze Zeit gültig
Wer derzeit ein Pferd neu registrieren möchte, sollte damit auf Empfehlung der ZAP möglichst noch warten, bis die neuen Formulare verfügbar sind. Dies wird aller Voraussicht nach Mitte Jänner der Fall sein. Derzeit im Umlauf befindliche Antragsformulare für den allgemeinen Pferdepass (weißer Pferdepass) sind nur noch im Dezember 2015 gültig und müssen bis spätestens 22. Dezember übermittelt werden, damit die Pässe noch ordnungsgemäß erstellt werden können.