Zumindest vorerst sorgt Blut am Pferdekörper auch weiterhin zum Ausschluss des betreffenden Pferd-Reiterpaares. © Kseniya Abramova - Fotolia.com
Es war eines der am heißesten diskutierten Themen 2011: Sollte auf internationalen Top-Dressurturnieren Blut am Pferdekörper künftig unter gewissen Umständen toleriert werden, oder weiterhin zum sofortigen Ausschluss führen? Ein Regelentwurf der FEI zu diesem Thema – inoffiziell als Blood-Rule bezeichnet – löste heftige Proteste bei Dressur- und Pferdesportfreunden auf der ganzen Welt aus, die letztendlich wohl auch dafür verantwortlich waren, dass die umstrittene Neuregelung Mitte November vergangenen Jahres zurückgezogen wurde.
Wie eurodressage.com berichtet, wurden am 3. Februar von der Dressur- und Rechtsabteilung der FEI nun Richtlinien herausgegeben, die den umgehenden Ausschluss von blutenden Dressurpferden vorsehen. Der neue Leitfaden richtet sich an alle Dressur-Offiziellen der FEI.
Nachstehend finden Sie eine sinngemäße Übersetzung der Richtlinien. Den englischen Originaltext können Sie hier nachlesen.
FEI-Richtlinien: Regelerläuterung für den Ausschluss von Pferden, die an einer beliebigen Stelle ihres Körpers bluten
Angesichts der Debatte im vergangenen Jahr, die sich mit der Regelung für den Umgang mit Blut am Körper von Dressurpferden befasst, möchten wir Ihnen mit diesen Richtlinien die rechtliche Grundlage für den weiterhin beibehaltenen Ausschluss blutender Pferde aus einem Wettbewerb bieten.
- Zunächst wird festgehalten, dass die gleiche Regelung der bisher gültigen Praxis auch künftig beibehalten wird. Demnach ist ein Dressurpferd, das, während es sich im Turnierviereck aufhält, irgendwo an seinem Körper – einschließlich aber nicht beschränkt auf Kopf, Mund und Zunge – Blut aufweist, sofort vom C-Richter auszuschließen.
- Die Grundlage für diese Regel bzw. die bisher gültige Praxis ist im Artikel 430, Absatz 7.6 des Dressurregeln gegeben, der einen Ausschluss vorsieht wenn "die Durchführung dem Wohlergehen des Pferdes entgegensteht."
- Die Allgemeinen Regeln der FEI wurden eingeführt, damit "einzelne Sportler und Mannschaften aus verschiedenen nationalen Verbände (FN) unter fairen und gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, mit dem Wohlergehen des Pferdes als oberstes Ziel."
- Als in den Allgemeinen Regeln der FEI festgelegt wurde, dass das Wohlergehen des Pferdes stets das oberste Ziel einer FEI Veranstaltung sei, wurde auch der "FEI Verhaltenskodex für das Wohlergehen des Pferdes" entwickelt um diesem Konzept einen Rechtsrahmen zu geben. Der Verhaltenskodex besagt im relevanten Teil:
"[...] Zu jeder Zeit ist das Wohlergehen des Pferdes das oberste Gebot und darf niemals dem Wettbewerb oder kommerziellen Einflüssen untergeordnet werden.
"Pferde und Teilnehmer müssen fit, befähigt und bei guter Gesundheit sein um teilnehmen zu dürfen."
"Kein Pferd, das Krankheitssymptome aufweist, lahmt oder andere signifikante Beschwerden zeigt, darf zum Wettkampf antreten oder diesen fortsetzen. Im Zweifel muss der fachmännische Rat eines Tierarztes eingeholt werden.
- Über geraume Zeit hinweg galt es als selbstverständlich, dass Blut am Körper eines Dressurpferdes als "signifikante Beschwerden " eingestuft wurde, die ein Dressurpferd untauglich für die Teilnahme an einem Wettbewerb machen. Es gibt immer einen Grund dafür, warum ein Pferd zu bluten beginnt. Selbst in Fällen, in denen es kein Anzeichen von Gewalt gibt, muss das Auftauchen von Blut als ein Zeichen dafür gewertet werden, dass das Pferd nicht fit ist. Und es steht außer Zweifel, dass ein nicht fittes Pferd ein Tierschutzthema darstellt. Aus diesem Grund bildet die bisherige Praxis zusammen mit den unterstützenden Vorschriften und Verhaltensregeln (wie oben erwähnt) die rechtliche Grundlage für Sie – die Offiziellen der FEI – auch weiterhin Dressurpferde vom Bewerb auszuschließen, die an einem beliebigen Körperteil bluten.
- Möglicherweise werden Sie mit der Frage konfrontiert, wie es rechtlich vertretbar ist diese bisher gängige Praxis fortzusetzen, wenn eine Regeländerung zu genau diesem Thema vorgeschlagen, aber nie in Kraft gesetzt wurde. Die Antwort auf diese Frage ist, dass man mit der Regeländerung eine Vereinfachung und Klarstellung der Handhabung erreichen und sie in Einklang mit den bestehenden Regeln anderer Disziplinen bringen wollte. Die Entscheidung, die Einführung einer genaueren Regelung zu verschieben, verhindert jedoch nicht die Befähigung der FEI-Offiziellen auch weiterhin blutende Pferde aus der Wettbewerbsarena auszuschließen, wie es bisher seit vielen Jahren als bewährte Praxis galt.
- Aus diesem Grund wird auch künftig ein Dressurpferd, das während des Wettbewerbs an einer beliebigen Körperstelle Blut aufweist, sofort vom C-Richter ausgeschlossen. Eine derartige Entscheidung durch einen C-Richter unterliegt keinem Protest oder Einspruch und ist daher endgültig. Dieser Ansatz ist vergleichbar mit der Situation der Richter-Entscheidung nach Artikel 159.6.2 der Allgemeinen Richtlinien der FEI, der besagt, dass es keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Richterkollegiums im Falle des Ausschlusses eines Pferdes aus veterinärmedizinischen Gründen gibt.
- Bitte beachten Sie, dass Artikel 141 der Allgemeinen Richtlinien der FEI nicht im Falle des Ausschlusses eines Dressurpferdes aufgrund von Blut am Körper während eines laufenden Bewerbes gilt. Ein derartiger Ausschluss ist eine „Spielfeld-Entscheidung“ und kann deshalb nicht angefochten werden. Allerdings gilt Artikel 141 der Allgemeinen Richtlinien der FEI für die Entscheidung, ob das Pferd in nachfolgenden Wettbewerben antreten darf, d. h. das Richterkollegium müsste nach Anhörung eines Veterinärs entscheiden, ob das Pferd berechtigt ist in anderen Wettbewerben des Turniers anzutreten.
Neue FEI-Regel ab Jänner 2013
Auch weiterhin ist die FEI bestrebt eine neue, für alle Disziplinen geltende Regel zu schaffen. Zu diesem Zweck wurde die Veterinärkommission der FEI gebeten, eine neue übergreifende Regelung auszuarbeiten. Sollte hier ein Konsens gefunden werden, wird den Delegierten anlässlich des FEI Sport Forums im April der neue Entwurf zur Abstimmung vorgelegt, der dann mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten soll.