Die Erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat Isabell Werth (Rheinberg) für sechs Monate von der Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen, nachdem bei ihrem rheinischen Wallach El Santo im Sommer 2012 die verbotenen Substanz Cimtidin gefunden worden war. © Stefan Lafrentz / FEI
Bei den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld 2012 wurde Werths Rheinländerwallach El Santo NRW einer Medikationskontrolle unterzogen. Die Analyse ergab einen positiven Befund auf Cimetidin, ein Medikament aus dem Humanmedizinbereich, das unter anderem für die Behandlung von Magenbeschwerden bei Pferden eingesetzt wird. Laut FEI-Regelment unter Beachtung bestimmter Regeln zulässig, ist das Medikament laut Regelwerk des nationalen deutschen Verbandes (FN) jedoch verboten.
Werth bestritt zu jeder Zeit vehement, El Santo das Medikament wissentlich verabreicht zu haben, hielt jedoch eine Verunreinigung des Trinkwassers für möglich. Ihrer Theorie nach sei die Substanz von El Santos Boxennachbarn Warum Nicht durch eine Verkettung unglücklicher Umstände in den Organismus des zwölfjährigen Ehrentusch-Sohnes geraten. Trotz umfangreicher Ermittlungen aller Umstände konnte die erste Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) nicht davon überzeugt werden, dass die Kontamination von El Santo durch die Gitterstäbe zur Nachbarbox des dort mit Cimetidin behandelten Warum nicht erfolgte. „Dies stellt eine Sorgfaltspflichtverletzung in der Organisation ihres Stallbetriebes dar, für die die Reiterin verantwortlich ist“, heißt es im Urteil der Kammer. Auch die alternative Behauptung, Cimetidin sei über den Ausfall des im Stall Werth installierten Umlauf-Tränkesystems in den Körper von El Santo gelangt, hält die der Disziplinarkommission für äußerst unwahrscheinlich. „Die Reiterin hätte für die Richtigkeit dieser Version nach den Vorgaben des turniersportlichen Regelwerks, der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO), einen Beweis mit einem Wahrscheinlichkeitsgrad von mindestens 50 Prozent führen müssen. Dies ist ihr bei weitem nicht gelungen“, so die Erste Kammer.
Als Konsequenz schloss die Disziplinarkommission Isabell Werth für die Dauer von sechs Monaten von der Teilnahme an Turnieren im In- und Ausland aus. Zudem hat die erfolgreiche Olympionikin die Kosten des Verfahrens zu tragen und eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen. Ein relativ mildes Urteil für Werth, die bereits 2009 für ein halbes Jahr gesperrt worden war, nachem die Dopingkontrolle ihres Pferdes Whisper ein positives Testergebnis auf Fluphenazin ergeben hatte. Laut nationalem Reglement hätte über die als Wiederholungstäterin einzustufende Reiterin eine Sperre von mindestens einem Jahr verhängt werden können.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wie Isabell Werth im Interview mit St. Georg Online verkündete, will sie in Berufung gehen den Fall vors große Schiedsgericht bringen.