13296823565868.jpg

Aufschluss darüber, welche Substanzen im Pferdesport erlaubt sind und welche nicht, gibt die FEI Liste der verbotenen Substanzen. © Anita Zander - Fotolia.com

Anti-Doping-Initiative des OEPS

Ein Artikel von Ernst Kopica | 19.02.2012 - 20:50

Ernüchternde Zahlen musste die FEI in Sachen Doping zu Jahresbeginn verlautbaren. Nicht weniger als 13 „echte“ Dopingfälle wurden im Jahr 2011 abgehandelt. Dabei ging es immer um die Verwendung verbotener Substanzen. Hinzu kamen noch 39 Verstöße im Zusammenhang mit dem Einsatz von kontrollierter Medikation. Als direkte Konsequenz soll daher der Anti-Doping-Aufklärung noch stärkeres Augenmerk als bisher gewidmet werden. Diesem Vorhaben folgend, hat der Österreichische Pferdesportverband (OEPS) am 17. Februar in Wien eine Informationsveranstaltung zum Thema „Anti-Doping Mensch und Pferd“ abgehalten, die regen Zuspruch fand. Besonders erfreulich war die hohe Zahl von jungen Reiterinnen und Reitern sowie die Anwesenheit der meisten Spartenreferenten.

Für den Bereich Pferdedoping referierte Tierärztin Dr. Constanze Zach, die eindringlich darauf hinwies, dass alle Dopingpräventionskonzepte nur dann greifen können, wenn jeder Einzelne sich damit auseinandersetzt und alle am Reitsport Beteiligten (also auch Trainer, Pfleger, Tierärzte etc., die im Fall des Falles übrigens auch zur Haftung herangezogen werden können) sich der Gefahren bewusst werden und entsprechend informiert sind.

13296823565868.jpg

Aufschluss darüber, welche Substanzen im Pferdesport erlaubt sind und welche nicht, gibt die FEI Liste der verbotenen Substanzen. © Anita Zander - Fotolia.com

Mit 1. Jänner 2012 wurde eine neue FEI-Liste publiziert, die genau jene Substanzen auflistet, welche als "banned substances" (grundsätzlich verbotene Substanzen) gelten oder die lediglich als "controlled medication" (in der Pferdemedizin verwendet, aber im Wettkampf verboten) eingestuft werden. Der große Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien: "Banned substances" dürfen im Sport überhaupt nicht verwendet werden (eine Verwendung zieht eine Mindestsperre von zwei Jahren nach sich), der Einsatz von "controlled medication" ist an eine Reihe von Vorschriften (z.B. Meldung beim Turnierveterinär, Eintragung im Stallbuch) gebunden. Die aktuelle FEI-Liste der verbotenen Substanzen (welche nicht identisch mit den jeweiligen Handelsnamen ist) kann im Internet und auch als Smartphone-Applikation heruntergeladen werden (www.feicleansport.org). Dabei ist darauf zu achten, dass es für einzelne Substanzen auch Unterschiede bei der Verabreichung an Stuten bzw. Hengst oder Wallachen gibt. Achtung: Die Liste kann sich auch während des Jahres ändern!

Österreich hat gegenüber Deutschland den Vorteil, dass die internationalen und nationalen Doping-Bestimmungen ident sind. Beim Einsatz von "controlled medications" unmittelbar vor oder bei einem nationalen Bewerb muss aber achtgegeben werden. Bei den großen internationalen Turnieren kann man nämlich bei kleinen Blessuren, Koliken etc. eine von der Veterinärkommission bestätigte und vom Chefrichter unterschriebene Behandlungs-Ausnahmegenehmigung einholen. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Pferd trotzdem „fit to compete“ ist, also fit genug ist, um am Wettkampf teilzunehmen. Bei heimischen Turnieren ist eine solche Vorgangsweise wegen der oft fehlenden Tierärzte nicht immer möglich.

Auf alle Fälle empfiehlt sich das Führen eines Stallbuches, in dem die Verabreichung aller "controlled medications" einzutragen ist. Und der jeweils behandelnde Tierarzt sollte auf jeden Fall Bescheid wissen, wie lange die Wartezeit beträgt, die zwischen einer Behandlung und dem Wettkampf liegen soll. Als Anhaltspunkt dafür dient eine ebenfalls von der FEI publizierte Liste der „Detection Times“ (Nachweiszeiten). Eine – wenn auch sehr kostspielige – Möglichkeit sicherzustellen, dass ein Pferd im Wettkampf „sauber“ ist, stellt das „Elective Testing“ dar. Dabei erhält man für 60 Substanzen vom FEI-Zentrallabor in England innerhalb von drei Tagen die entsprechende Analyse.

Dr. Zach ging auch auf Beispiele aus der Praxis ein, was erlaubte Behandlungen betrifft: Antibiotika - mit Ausnahme von Prokainpenicillin - sind beispielsweise unbedenklich, Magengeschwürmittel sind zwar im Reitsport erlaubt, im Pferderennsport hingegen verboten. Auch alternative Methoden (wie etwa Akupunktur) sind gestattet, wenn keine verbotenen Substanzen eingesetzt werden, Behandlungen mit Stoßwellen sind hingegen genauso tabu wie Injektionen in Gelenke oder an Gelenkkapseln. Zusammenfassend: Das Wohlergehen des Pferdes muss immer an erster Stelle stehen!

Doping am Reiter

Mag. Michael Mader von der NADA (Nationale Doping-Agentur Austria) erläuterte die Anti-Doping-Bestimmungen, welche die Sportler selbst betreffen. Sie umfassen insgesamt sieben mögliche Verstöße gegen den WADA-Code: Verbotene Substanzen im Körper, versuchter Gebrauch derselben, Nichtmitwirkung an Dopingprobe, Verletzung der Meldepflicht, (versuchte) Manipulation, unerlaubter Besitz von bzw. (versuchter) Handel mit verbotenen Substanzen.

Betroffen sind in erster Linie die Kader-Reiter, wobei insgesamt drei Gruppen von der NADA laufend kontrolliert werden: Im Registered Testpool sind nur Sportler mit besonderem Dopingrisiko erfasst (z.B. Leichtathleten, aber keine Reiter), im Nationalen Testpool befinden sich die A-Kader-Reiter und im Allgemeinen Testpool die Reiter der B- und C-Kader. Die betroffenen Athleten müssen im Online-Meldesystem ADAMS ihre jeweiligen Aufenthalts- und Trainingsorte bekanntgeben.

Wichtig für ALLE Athleten bei Auslandsstarts: In solchen Fällen können auch Dopingproben von Reitern abgenommen werden! Die verbotenen (aber auch erlaubten) Substanzen können auf der NADA-Homepage eingesehen werden, im Zweifelsfall empfiehlt sich bei der Einnahme von Medikamenten in jedem Fall dort nachzusehen.

Am 9. März auch in Salzburg

Wer die Veranstaltung in Wien verpasst hat, dem bietet sich am 9. März in Salzburg noch einmal die Chance zur Teilnahme.

Freitag, 9. März 2012 um 15 Uhr
Arena City Hotel Salzburg
Am Messezentrum 2
5020 Salzburg
 
Teilnehmer
Lizenznehmer R1 bis R4, Fahrer und Voltigierer
 
Anmeldung
Bis 28. Februar an  f.spadinger@oeps.at
 
Vortragende
Mag. Michael Mader (NADA)
Dr. Constanze Zach (OEPS)