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Schlaufzügel: In Deutschland ab 1.1.2018 nur noch auf Spring-Abreiteplätzen ab Klasse M** erlaubt. © www.slawik.com

FN erlaubt Schlaufzügel nur noch ab Klasse M**

Ein Artikel von Pamela Sladky | 15.12.2016 - 09:44
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Schlaufzügel: In Deutschland ab 1.1.2018 nur noch auf Spring-Abreiteplätzen ab Klasse M** erlaubt. © www.slawik.com

Gemäß der neuen Leistungsprüfungsordnung (LPO), die per 1. Jänner 2018 in Kraft treten wird, soll der Schlaufzügel auf Vorbereitungsplätzen der Disziplin Springen nur noch ab Klasse M** zulässig sein. Dies gilt übrigens auch für den Einsatz beliebiger Zäumungen. „Damit wird deutlich, dass beides nur in die Hand höher qualifizierter Reiter gehört. Auf ländlichen Turnieren, deren Ausschreibung in der Regel bei Klasse M* endet, ist der Schlaufzügel dann nicht mehr zulässig“, erklärt Thies Kaspareit, Leiter der FN-Abteilung Ausbildung und Wissenschaft.

Vertane Chance beim Nasenriemen

Der vielfach geforderten Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters kommt die FN mit der neuen LPO nur zaghaft nach. Anstelle einer eindeutigen Regelung, die keinerlei Interpretationsspielraum bietet, gibt es nun eine zusätzliche Erläuterung zur aktuell geltenden Zwei-Finger-Regel: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden“. Damit, so die FN in einer Aussendung, wolle man klarstellen, dass weder das festgezurrte noch das viel zu locker sitzende Reithalfter seinen Zweck erfüllt, für eine ruhige Lage des Gebisses im Pferdemaul zu sorgen.

Im Vorfeld hatte eine an die FN gerichtete Petition dazu aufgefordert, eine standardisierte Messschablone zur Überprüfung des Reithalfters einzusetzen. Damit würden Ungenauigkeiten und individuelle Regelauslegungen ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. Doch so weit will man offenbar nicht gehen. Stattdessen setzt die FN auf eine verstärkte Aufsicht auf den Vorbereitungsplätzen. Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden.

Neue Bewerbe für gebissloses Reiten

Dem immer stärker aufkeimenden Wunsch auch mit gebissloser Zäumung an Wettbewerben teilnehmen zu können, trägt die FN in der neuen Wettbewerbsordnung (WBO 2018) Rechnung. Ab 2018 soll es erstmals spezielle Wettbewerbe geben, in denen ausschließlich mit gebissloser Zäumung/Halsring geritten wird. Als gebisslose Zäumung für die Wettbewerbe – Geschicklichkeits- oder Rittigkeitswettbewerb, Trail oder offene Kür – sind Sidepull, Bosal (kalifornisches Hackamore) und Knotenhalfter zugelassen, also Zäumungen ohne Verengungsmechanismen und ohne Hebelwirkung.

Ansonsten finden sich in der neuen WBO 2018 Neuaufnahmen von Wettbewerben in den WB-Blöcken wie „Umgang mit dem Pferd“, „Gerittene/Geschicklichkeits-Wettbewerbe“, „Kombinierte Wettbewerbe“ und „Neue Schaubilder-Wettbewerbe“. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Wettbewerbe mit dem Leitseil und Working-Equitation-Wettbewerbe. Übergeordnet wurden alle Teile der WBO inhaltlich an die Änderungen der LPO 2018 angepasst.

PM/ps

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