Verfahren

Schweizer Verband sperrt Springreiter Paul Estermann für sieben Jahre

Ein Artikel von Redaktion | 14.04.2023 - 13:21
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Estermann soll unter anderem sein langjähriges Erfolgspferd Castlefield Eclipse (im Bild) schwer misshandelt und mit der Peitsche blutig geschlagen haben.
© holcbecher.com

Im Fall rund um den Schweizer Springreiter Paul Estermann gibt es nun endlich auch von Verbandsseite ein Urteil. Am 18. November war der langjährige Championatsreiter durch das Kantonsgericht Luzern nach jahrelangen Verhandlungen der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig gesprochen worden. Im Anschluss daran leitete die Sanktionskommission (SAKO) des Schweizerischen Verbands für Pferdesport (SVPS) eine verbandsrechtliche Untersuchung ein. Man lebe bei Tierschutzvergehen eine Nulltoleranz, diese würde von der SAKO auch durchgesetzt, ließ der Verband in einer Aussendung am Donnerstag wissen.

Im Rahmen der verbandsrechtlichen Untersuchung wurde Paul Estermann zu einer freiwilligen Befragung eingeladen. Darauf verzichtete der Reiter jedoch. Der SAKO lieferte das einen weiteren Beweis dafür, das Estermann weder Einsicht noch Reue für seine Taten zeigt. Beides fand in der Beurteilung des Falles und dem Strafmaß Berücksichtigung.

"Nach Sichtung der Akten des Strafverfahrens stuft die SAKO das Verhalten des Reiters als absolut inakzeptabel ein. Er hat ein Pferd absichtlich mittelschwer verletzt und ihm starke Schmerzen zugefügt. Der Reiter hat sich damit den Richtlinien des Pferdesportverbandes widersetzt. Ein solches Verhalten schadet nicht nur dem Image des Pferdesports, sondern auch dem Ansehen des Verbandes sehr."

SAKO-Präsident Thomas Räber äussert sich mit klaren Worten zu dem Fall: "Die SAKO erachtet das vorsätzliche, egoistische und aggressive Verhalten des Reiters als eine krasse Missachtung des Wohlergehens des Pferdes."

Paul Estermann sieht sich nun mit einer siebenjährigen Sperre konfrontiert. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 1200 Franken tragen.

Paul Estermann hat nun die Möglichkeit, diesen Entscheid der SAKO innerhalb von 20 Tagen beim Verbandsgericht anzufechten.