Springen

Nach Kritik: OEPS kippt umstrittene Quali-Pflicht teilweise

Ein Artikel von Pamela Sladky | 18.03.2026 - 12:30
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Alice Benes Fotografie

Die Bestimmung war mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten und hatte für massiven Widerstand gesorgt. Sie schrieb vor, dass Reiter:innen – mit Ausnahme des A-Kaders der Allgemeinen Klasse – vor einem internationalen Start mindestens zwei Ergebnisse auf vergleichbarer Höhe (mit maximal vier Fehlerpunkten und fünf Zentimetern Toleranz) nachweisen müssen.

Vor allem Berufsreiter:innen liefen Sturm. Sie sahen darin einen klaren Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Nationen, in denen allein die Athlet:innen entscheiden, wann ein Pferd bereit für den nächsten Schritt ist. Der Konflikt schwappte sogar über die Szene hinaus – auch die Kronen Zeitung griff das Thema auf.

Ein Kompromissvorschlag aus Niederösterreich, die Pflicht auf Lizenzstufen der Klasse R1 und R2 zu beschränken, fand zwar breite Zustimmung unter den Landespräsidenten, wurde auf Verbandsebene jedoch abgelehnt. 

Das Präsidium verteidigte die Regelung mit Verweis auf das Pferdewohl. Man nehme den Auftrag der FEI, die Leistung und Fitness jedes Reiter-Pferd-Paares vor der Nennung zu internationalen Turnieren zu überprüfen, sehr ernst – daher die Verpflichtung zur Qualifikation auf nationaler Ebene. Ein entsprechender Antrag, die österreichische Vorgehensweise auch anderen Nationen zu empfehlen, fiel bei der FEI allerdings nicht auf fruchtbaren Boden. Österreich blieb das einzige Land mit einer solchen Regelung.

FEI-Regelung zur Nennung von Athlet:innen und Pferden

Artikel 251 des FEI-Reglements verpflichtet nationale Verbände, die Nennungen für internationale Turniere zu kontrollieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass Athlet:innen und Pferde alle Voraussetzungen erfüllen und somit als „qualified and eligible“ gelten. Die FEI überträgt den nationalen Verbänden damit die Verantwortung für die Auswahl. Wie diese Überprüfung im Detail erfolgt, bleibt jedoch den jeweiligen Verbänden selbst überlassen. Die Kontrolle über formelle Kader- oder Entsendungsrichtlinien, wie es bislang beim OEPS gehandhabt wurde, ist nur eine mögliche Vorgehensweise. 

Doch nun gibt es einen Kurswechsel: In einer Stellungnahme am 18. März gab der Verband bekannt, dass künftig neben dem A-Kader auch Reiter:innen des B-Kaders von der nationalen Qualifikationspflicht befreit sind. Ziel sei es, mehr Flexibilität in der Turnierplanung zu ermöglichen und der Erfahrung dieser Athlet:innen Rechnung zu tragen, so der OEPS.

In den aktualisierten Kaderkriterien heißt es nun:

Kader- und Entsendungskriterien Springen 2026 (Stand 17.03.2026)

Für die Nennung zu einem internationalen Turnier ist in allen Altersklassen (mit Ausnahme von A-
und B-Kadermitgliedern der allgemeinen Klasse) zu beachten, dass alle Reiter jeweils in
Kombination mit dem jeweiligen Pferd, bereits mindestens zwei nationale/internationale
Ergebnisse (im In- oder im Ausland) in der entsprechenden Höhe abzüglich 5 cm Toleranz mit
maximal 4 Fehlerpunkten erzielt haben müssen, bevor ein internationaler Start erfolgen kann.

OEPS-Sportkoordinatorin Cornelia Schupfer erklärt die grundsätzliche Linie:
„Tierschutz hat für uns oberste Priorität. Deshalb gilt für die Nennung zu einem internationalen Turnier in allen Altersklassen, dass Reiter:innen in Kombination mit dem jeweiligen Pferd bereits mindestens zwei nationale Ergebnisse im In- oder Ausland in der entsprechenden Höhe erzielt haben müssen. Die Pferd-Reiter-Kombination steht dabei stets im Mittelpunkt. Bisher war unser A-Kader von dieser Regelung ausgenommen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass auch unsere B-Kader-Reiter:innen aufgrund ihrer nationalen und internationalen Leistungen über ausreichend Erfahrung verfügen. Daher gibt es ab sofort mehr Flexibilität in der Planung und im Management ihrer Pferde.“