Kostenanstieg

Deutschland: Neue Gebühr für Tierarzt-Hausbesuch von Pferden kein „Fehler“

Ein Artikel von Redaktion | 24.01.2023 - 12:21
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Künftig deutlich teurer: der tierärtzliche Besuch beim Pferd
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Seit November 2022 kommt in Deutschland die neue Gebührenordnung für Tierärzte zur Anwendung. Besonders für Pferdehalter:innen geht sie mit einem deutlichen Preisanstieg für die medizinische Betreuung ihrer Tiere einher, denn: Laut neuer GOT wird nun bei jedem Tierarzttermin im Stall eine pauschal Hausbesuchsgebühr fällig. Vorgesehen ist die Berechnung eines Wegegeldes von 3,50 € pro Doppelkilometer bzw. mind. 13 € pro Pferdeeigentümer:in.
 

FN übt Kritik

Mit der Begründung, dass Pferdetierärzt:innen üblicher Weise darauf ausgelegt seien als Fahrpraxis unterwegs zu sein, forderte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in einer Aussendung die Rücknahme der Hausbesuchsgebühr für die Pferdefahrpraxis. Zudem wehrt man sich gegen die - aus Sicht der FN - falsche Einordnung des Pferdes als Haustier im Gegensatz zum landwirtschaftlichen Nutztier. Auch das ist eine bittere Pille für Pferdehalter:innen, zumal die Behandlungskosten für Schwein und Rind deutlich niedriger sind als jene für Hund und Katz.

Sind der Bundestierärztekammer hier etwa Fehler unterlaufen?

Nein, sagt die BTK in einer aktuellen Stellungnahme, bim fraglichen Passus handle es sich nicht um einen Fehler. Die Einordnung des Pferdes als Haustier sei bereits im Entwurf der GOT enthalten gewesen, die alle Stakeholder zuvor zur Stellungnahme erhalten hätten.

„Alle Praxen, die Hausbesuche machen, auch mobile Praxen – Niedergelassene wie auch Ketten – sind verpflichtet, diese Gebühr (Anm.: Hausbesuchsgebühr) zu berechnen. Die Ausnahme von dieser Regel sieht der Gesetzgeber lediglich bei landwirtschaftlichen Nutztieren vor“, so die BTK in ihrer Stellungnahme. Und in diese Kategorie fallen Pferde nur dann wenn eines der drei nachfolgeden Kriterien erfüllt ist:  

  • Die Stutenhaltung zur Milchgewinnung
  • Die Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als LM-Tier im Equidenpass)
  • Eine Zuchtstute im landwirtschaftlichen Betrieb

Aufteilung der Hausbesuchspauschale nicht vorgesehen

Wer gehofft hat, zumindest die Kosten für die Hausbesuchspauschale senken zu können, indem sich mehrere Peerdehalter:innen beim Tierarzttermin zusammentun, dem erteilt die BTK in ihrer Klarstellung eine klare Abfuhr. „Eine anteilige Berechnung ist im Gegensatz zum Weggeld nicht vorgesehen; die Gebühr muss je Besitzer:in erhoben werden“, so die BTK. Eine Ausnahme sei nur dann denkbar, wenn z.B. der Stallbesitzer einen Veterinär beauftragt, alle Pferde in seinem Stall zu impfen und er auch die Gesamtrechnung begleicht.

Das Fazit lautet damit: Für Pferdebesitzer:innen wird die medizinische Betreuung ihrer Vierbeiner empfindlich teurer. Inwieweit sich der deutliche Kostenanstieg (negativ) auf das Pferdewohl auswirken wird, wird die Zeit zeigen.  

Situation in Österreich

Eine feste Gebührenordnung, wie das in Deutschland der Fall ist, gibt es in Österreich nicht - oder besser gesagt nicht mehr. Mit 1. August 2016 trat eine Änderung des Tierärztegesetzes in Kraft, wonach es keine verbindlichen Honorarsätze mehr gibt. Die existierende „Honorarordnung“, die einmal jährlich angepasst wird, ist seit diesem Zeitpunkt als bloße Empfehlung der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK) zu verstehen. Es obliegt hierzulande demnach dem Tierarzt bzw. der Tierärztin selbst, das Honorar für erbrachte Leistungen zu kalkulieren und zu verrechnen.

Update 24.01.2023, 15:12 Uhr um Kasten "Situation in Österreich"