Eine Hobbyreiterin hatte über eine Online-Anzeige ein Pferd für 13.800 Euro gekauft. Schon kurz nach dem Kauf stellte ein Tierarzt fest, dass das Pferd lahmt. Weitere Untersuchungen ergaben schwerwiegende Probleme im Kniegelenk, die einer sportlichen Nutzung im Wege stehen. Die Käuferin fühlte sich getäuscht und wollte ihr Geld zurück – obwohl im Kaufvertrag die Haftung für Mängel ausgeschlossen worden war.
Das Gericht gab ihr Recht: Da im Verkaufsgespräch eindeutig von einem Pferd für den Reitsport die Rede war, durfte die Käuferin auch erwarten, dass das Tier dafür geeignet ist. Ein Gutachter bestätigte jedoch, dass das Pferd aufgrund von Fremdkörpern im Knie dauerhaft Probleme haben werde. Ein Gewährleistungsausschluss könne in so einem Fall nicht greifen – sonst wäre der Vertrag für die Käuferin praktisch wertlos.
Die Verkäuferin muss das Pferd nun zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig; eine Berufung beim Pfälzischen Oberlandesgericht ist möglich.