Urteil

Gericht stoppt Reitbetrieb nach Tierquälerei-Urteil

Ein Artikel von Redaktion | 15.10.2025 - 11:25
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Die Rollkur gilt als tierschutzwidrige Methode. Der Reitstallbetreiber hatte sie nachweislich "aus Rohheit mit Gewalt" und "ohne hinreichenden Grund erzwungen", so das Verwaltungsgericht Trier. (Symbolbild) © Christiane Slawik, www.slawik.com

Wie das Verwaltungsgericht Trier in einer Pressemitteilung am 30. September 2025 erklärt, hatten Hinweise an das Veterinäramt des Landkreises hatten den Fall ins Rollen gebracht. Zeugen berichteten von Schlägen gegen Pferde und dem Einsatz der Rollkur. 

Das Veterinäramt erhielt Bild- und Videomaterial, das den Umgang des Reitstallbetreibers mit seinen Pferden dokumentierte. Eine amtstierärztliche Untersuchung kam zu dem Schluss, dass die gezeigten Handlungen nicht mit den Vorgaben des Tierschutzgesetzes vereinbar seien.


Verurteilung wegen Tierquälerei

Im Frühjahr 2025 wurde der Betreiber vom Landgericht Trier wegen Tierquälerei in zwei Fällen verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er einem Pferd mit roher Gewalt eine schmerzhafte Hyperflexion aufgezwungen. In einem weiteren Fall schlug er ein Pferd mit einer Gerte oder einem Lederzügel mehrfach auf Kopf und Körper.

Das Gericht stellte fest, dass die Tiere dabei erhebliche Schmerzen erlitten und dem Mann sein Handeln bewusst war. Aufgrund dieser Verstöße entzog der Landkreis dem Betrieber die tierschutzrechtliche Erlaubnis – mit der Begründung, er sei nicht mehr zuverlässig im Sinne des Tierschutzgesetzes.


Gericht: Kein Vertrauen in zukünftigen Tierschutz

Der Reitstallbetreiber wandte sich daraufhin mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Trier. Er hielt die Entscheidung für überzogen und verwies auf seine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Betrieb.

Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts sah das anders. Die Richter kamen nach Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass der Widerruf rechtmäßig sei. Die wiederholten und teilweise vorsätzlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ließen nicht erwarten, dass der Mann künftig die Vorschriften einhalte.

Auch die wirtschaftlichen Folgen für den Betreiber könnten den Schutz der Tiere nicht aufwiegen. Das Gericht betonte, dass das Tierwohl Vorrang vor privaten Interessen habe. Eine akute Existenzgefährdung sei zudem nicht nachgewiesen.


Deutliches Signal

Mit dem Beschluss unterstreicht das Verwaltungsgericht Trier die klare Linie des Tierschutzrechts: Wer Pferde gewerblich hält oder ausbildet, muss Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen – und steht unter besonderer behördlicher Kontrolle. Wiederholte Verstöße oder Verurteilungen wegen Tierquälerei können zum Verlust der Betriebserlaubnis führen.

Für Reitbetriebe, Trainerinnen und Ausbilder ist der Fall ein deutliches Signal, dass tierschutzwidrige Trainingsmethoden nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich gravierende Folgen haben können.