Der Fall hatte im Februar 2024 für Aufsehen gesorgt: Ein damals 27-jähriger Jäger gab gegen 22 Uhr einen Schuss auf ein vermeintliches Wildschwein ab – tatsächlich traf er jedoch eine Haflingerstute, die sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände ihres Offenstalls befand. Das Pferd erlitt eine lebensbedrohliche Verletzung; das Projektil durchschlug den Unterkiefer.
Wie die Besitzerin dem WDR berichtete, soll sich der Jäger geweigert haben, der schwer verletzten Stute den erforderlichen Gnadenschuss zu geben. Erst ein herbeigerufener Tierarzt erlöste das Tier schließlich von seinen Qualen.
Damit verstieß der Schütze gleich gegen mehrere grundlegende Jagdregeln: Ein Jäger muss eindeutig identifizieren können, auf welches Tier er schießt, für ausreichende Sichtverhältnisse sorgen und sicherstellen, dass ein Schuss ein Tier tierschutzgerecht töten kann. Gelingt dies nicht, ist ein sofortiger Gnadenschuss verpflichtend.
Verfahren eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte den Jäger wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Am vergangenen Mittwoch kam der Fall nun zur Verhandlung. Dabei stellte das Amstgericht Oberhausen nur eine geringe Schuld fest – einen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sah es nicht.
Über den Schützen wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verhängt, die direkt an die Pferdebesitzerin zu zahlen ist. Bereits zuvor hatte die Versicherung des Jägers rund 12.500 Euro Schadenersatz geleistet. Mit der Auflage wurde das Verfahren eingestellt.
Ob der Jäger seinen Jagdschein behalten darf, gab das Gericht nicht an.