Distanz

Distanzreiter von Internationalem Sportgerichtshof schuldig gesprochen

Ein Artikel von Pamela Sladky | 29.06.2020 - 15:49
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Zum ersten Mal wurde ein Urteil des FEI Tribunals gegen einen Distanzreiter vor dem Internationalen Sportgerichtshof verhandelt. (Symbolfoto)

Abdul Rahman Saeed Saleh (UAE) hatte sich während des CEI3* in Abu Dhabi im Februar 2019 einiges zuschulden kommen lassen: Er peitschte sein offensichtlich erschöpftes Pferd Sarab mit dem Zügel auf Hals und Widerrist, trat es grob mit weit ausholenden Schenkeln in die Seiten, schlug ihm eine leere Plastikflasche über den Kopf. Und als diese "Bemühungen" nicht mehr fruchteten, um Sarab wieder in Gang zu bringen, wurde der Wallach von zumindest acht umstehenden Betreuern mit wildem Geschrei und Gefuchtel vorwärts gescheucht.

Danach beendeten Al Ghailani und Sarab das Wüstenrennen über 160 Kilometer auf dem zweiten Platz.

Und dabei wäre es vermutlich auch geblieben, hätte nicht Pauline van Drumpt von der Organisation „Clean Endurance“ formellen Protest gegen Al Ghailanis Ritt eingelegt. Die Ground Jury hatte während des Rennens keinerlei Regelverstöße bemerkt. Wohl aber Pauline van Drumpt, deren schriftlich eingereichte Vorwürfe durch Videomaterial des Senders Dubai Racing TV bestätigt wurden.

Das FEI Tribunal sah in Al Ghailanis Handlungen den Tatbestand des Pferdemissbrauchs bestätigt und verurteilte den Reiter im Juni 2019 zu zwölf Monaten Sperre. Deutlich mehr als vom Weltreiterverband vorgeschlagen, der eine Sperre in Höhe von drei bis sechs Monaten empfohlen hatte. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Schweizer Franken zuzüglich 1.000 Franken für die Prozesskosten verhängt.

Dieses Urteil wollte der Reiter nicht auf sich sitzen lassen. Er legte umgehend Berufung beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ein. Viel erreicht hat er damit nicht.
 

Alles ganz normal?

Wie schon das FEI Tribunal stufte auch das CAS Al Ghailanis Verhalten als Tierquälerei ein, auch wenn der Reiter vehement darauf beharrte nichts Unrechtes getan zu haben. Sein Pferd sei weder zu erschöpft gewesen, noch habe er mit Zügeln oder Schenkeln sonderlich hart eingewirkt. Im Gegenteil: Sein Reitstil sei im Distanzsport völlig "normal" und keinesfalls ungewöhnlich. Zudem habe sein Pferd sämtliche tierärztlichen Kontrollen bestanden und andere Teilnehmer seien auf die gleiche Weise geritten ohne dafür bestreft zu werden.

Das Gericht sah das anders. „Das Gremium widerspricht nachdrücklich der Behauptung des Beschwerdeführers, dass solche Maßnahmen im Distanzsport alltägliche und akzeptierte Praktiken sind.“ Es stellte außerdem fest, dass das Pferd auf der letzten Schleife des Rittes körperlich und geistig augenscheinlich erschöpft war. Zudem sei das Antreiben von Helfern auf der Rennstrecke laut Reglement strikt verboten.

Ebenso wies das Gericht den Einwand ab, dass die Offiziellen während des Turniers keinen Grund zur Beanstandung gefunden hatten und ihnen allein das Recht obliege Sanktionen zu verhängen. Diese Ansicht wurde durch das Gremium des CAS nicht bestätigt. Die FEI habe das gesetzliche Recht, unabhängig von der Meinung der Jury jederzeit gegen Tierquälerei vorzugehen. Dies sei zum Schutz der Pferde essenziell, argumentierten die Richter.
 

Strafmaß verringert

Das CAS schloss sich damit dem Urteil des FEI Tribunals weitgehend an, beim Straßausmaß hat das Oberste Sportgericht allerdings nachgebessert und die Sperre verkürzt: von ursprünglich zwölf auf lediglich acht Monate. „Dies ist kein offensichtlicher Fall von Pferdemissbrauch: Das Pferd hat alle tierärztlichen Kontrollen während der Veranstaltung erfolgreich bestanden, auch am Ende des Rennens. Die bei der Veranstaltung anwesende Grund Jury hat bei den Handlungen des Reiters keinen Pferdemissbrauch festgestellt. Und die FEI hat kein Disziplinarverfahren gegen Mitglieder der Ground Jury eingeleitet, weil sie den Pferdemissbrauch des Reiters während der Veranstaltung nicht beobachtet und sanktioniert haben“, so die Begründung des CAS. Zudem sei es Al Ghailani erster Verstoß gewesen.

Die gewonnenen vier Monate kommen den Reiter nicht gerade günstig. Neben den Kosten des Berufungsverfahrens in Höhe von 1.000 Franken muss er auch 3.000 Franken an die FEI für deren Ausgaben zahlen.