Dressur

Korruptionsvorwurf gegen Elisabeth Max-Theurer für nichtig erklärt

Ein Artikel von Eva Morawetz | 06.03.2019 - 13:52
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Die Korruptionsvorwürfe gegen OEPS-Präsidentin Elisabeth Max-Theurer wurden nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft für nichtig erklärt. © Tomas Holcbecher

Ende vergangenen Jahres sah sich die Präsidentin des Österreichischen Pferdesportverbandes Elisabeth Max-Theurer unverhofft mit einem Korruptionsvorwurf konfrontiert: Sie solle, so der Tenor einer Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), auf die Einladung der Richter und der Starter bei der von ihr finanziell unterstützten Pferdesportveranstaltung Amadeus Horse Indoors in Salzburg Einfluss genommen haben. Die Anzeige in Form einer „Sachverhaltsmitteilung“ war bereits im Oktober 2018 von Edda Schmidt und ihrem Sohn Max Schmidt eingebracht worden, vereinzelten medialen Widerhall fand sie erst im Dezember 2018. Familie Schmidt ist Besitzer des Bartlguts in Oberösterreich und Arbeitgeber der Bereiterin Ulrike Prunthaller, die vom OEPS 2011 und 2012 wegen tierschutzwidriger Trainingsmethoden verurteilt worden war.

Grundlage der Verdächtigungen war ein Vertrag, abgeschlossen zwischen Elisabeth Max-Theurer und dem Veranstalter des Turniers, in dem festgehalten wurde, dass das Turnier über mehrere Jahre mit einem namhaften Betrag unterstützt wird – unter der Bedingung, dass ein versierter Turnierorganisator die Veranstaltung nach den üblicherweise geltenden Regeln professionell managt. Dies deswegen, so Elisabeth Max-Theurer, da man die Qualität des Turniers sicherstellen und ermöglichen wollte, dass dort Etappen des Dressur-Weltcups ausgetragen werden können. Eventdirektor Thomas Baur, seit über 30 Jahren als Turnierorganisator weltweit tätig, übernahm diese Aufgabe und äußert sich dazu wie folgt: „Meine Aufgabe war es, die Dressurveranstaltung dort auf das höchste Niveau zu bringen und die Qualität der Organisation und des Ablaufes für die Dressurbewerbe zu verbessern. Dies war insoweit erfolgreich, als dass es uns gelungen ist, eine Qualifikation für den Weltcup Dressur im Jahr 2015 nach Österreich zu holen.“ Vor seinem Engagement waren die Dressurbewerbe vom Veranstalter des Springturniers mit betreut worden, „ohne entsprechendes Know-how für die Top-Dressurbewerbe, was auch zu zahlreichen Kritiken seitens der Reiter und Offiziellen geführt hat“.

In seiner Eigenschaft als Turnierorganisator war Baur auch zuständig für die Einladung der Reiter – dies unter Maßgabe des FEI Dressur-Reglements sowie des Reglements für den FEI Weltcup Dressur. Ebenso gehörte es zu seinen Aufgaben, die Offiziellen – also Richter, Tierärzte und Stewards – einzuladen. Baur dazu: „Diese Einladung muss gemäß den Vorgaben des FEI Dressur-Reglements aus der jeweilige Liste für Offizielle erfolgen. Hierbei ist genau festgelegt, welche Qualifikation diese Offiziellen haben müssen, um für das Turnier eingeladen werden zu können. Der ausländische Richter wird für den Weltcup von der FEI bestimmt.“

In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf erhoben, Elisabeth Max-Theurer hätte in unzulässiger Weise Einfluss auf die Bestellung der Richter genommen. Warum sie das getan haben sollte? Um Tochter Victoria zu unterstützen, so die Unterstellung. Dazu sollte man wissen, dass Victoria Max-Theurer genau einmal im fraglichen Zeitraum bei den Amadeus Horse Indoors am Start war, und zwar 2015. Dabei wurde sie sowohl im Grand Prix als auch in der Kür Fünfte.

Eine weitere Bedingung für die finanzielle Unterstützung des Turniers war, dass Familie Schmidt die Veranstaltung in keiner Weise unterstützen oder beeinflussen dürfe – ein Wunsch, der mit den vorangegangenen gerichtlichen Auseinandersetzungen Wenzel Schmidts mit der Vertragspartnerin Elisabeth Max-Theurer begründet wird.
 

Die Causa, die keine ist

Was bleibt also vom Verdacht, dass hier ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorläge? Nichts. Ende Februar 2019 hat die WKStA entschieden (der Entscheid lieg der Pferderevue in Kopie vor), von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Elisabeth Max-Theurer (…) wegen Verbrechens der Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten abzusehen, da kein Anfangsverdacht bestehe. In der Begründung heißt es u. a.:

„der hier gegenständliche Sachverhalt stellt sich aufgrund des Vorbringens der Anzeiger und in Übereinstimmung mit den vorgelegten Vertragsentwürfen – kurz zusammengefasst und auf den Punkt gebracht – dermaßen dar, dass die angezeigte Elisabeth Max-Theurer den ebenfalls angezeigten (…) durch einen namhaften und im Übrigen zweckgewidmeten Betrag in Form einer Art „Sport-Sponsoring“ unterstützt und sich als Gegenleistung dafür Exklusivität ausbedungen hat (…). Derartige Vorgänge sind in der Welt des Sports nicht unüblich und kommen häufig vor.“ Da auch „nicht die geringsten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Gelder nicht widmungsgemäß zur Veranstaltung von Reitturnieren verwendet worden wären, liegt weder eine pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung einer Rechtshandlung im Sinne des § 309 Abs1 und 2 StGB (Geschenkannahme und Bestechung, Anm.) noch ein wissentlicher Befugnismissbrauch im Sinne des § 153 Abs 1 StGB (Untreue, Anm.) vor“.

Dass im Vertrag vereinbart wurde, Verschwiegenheit zu bewahren – was auf einer einschlägigen Plattform als Hinweis interpretiert wurde, dass hier eine unzulässige Einflussnahme verschleiert werden sollte – lässt sich ebenfalls plausibel erklären: Es ist durchaus üblich, dass Geldgeber, die nicht als Sponsoren, sondern als Mäzene agieren, ihr Engagement nicht an die große Glocke hängen – aus Selbstschutz.

In einer Stellungnahme von Elisabeth Max-Theurer wird die „Sachverhaltsmitteilung“ an die WKStA als Teil einer Rufmordkampagne von Edda und Max Schmidt bezeichnet. „In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Wenzel Schmidt (Ehemann von Edda und der Vater von Max Schmidt, Anm.) von den Gerichten bereits mehrfach wegen der Verbreitung ehrenbeleidigender und kreditschädigender Äußerungen über Elisabeth Max-Theurer zur Unterlassung derartiger Vorwürfe verpflichtet wurde“, heißt es in der Stellungnahme weiter.