Turniere wieder erlaubt 

Endlich: Grünes Licht für Pferdesportturniere

Ein Artikel von Pamela Sladky | 28.05.2020 - 09:45
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Ab 29. Mai darf österreichweit wieder auf Turnieren geritten werden. ©Ines Meier - stock.adobe.com

Die Entwicklung der epidemiologischen Lage der vergangenen Wochen sei durchwegs positiv, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch, aus diesem Grund könne man nun weitere Lockerungen zulassen. Die noch am selben Tag veröffentlichte Novellierung der COVID-19-Verordnung hat vor allem Veranstaltungen im Sport-, Kunst- und Kulturbereich im Fokus. Für den Pferdesport bringt sie die lang ersehnte Möglichkeit, endlich wieder Turniere veranstalten zu können.
 

Stufenplan für Personenlimits

Zentrales Thema der Lockerungsverordnung ist die maximal zulässige Personenanzahl. Sie soll schrittweise angehoben werden, mit Start 29. Mai sind vorerst 100 Personen zu Sportveranstaltungen zugelassen. Ausgenommen von diesem Teilnehmerlimit sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind - etwa das Veranstalterteam und seine Helfer, Richter, Stewards, Parcoursbauer - nicht jedoch die Pferdesportler selbst, wie auf Rückfrage im Sportministerium bestätigt wurde.  

Mit 1. Juli sind bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen möglich, im Freiluftbereich erhöht sich die Anzahl auf 500. Eine weitere Anhebung folgt mit 1. August. Dann werden Indoor bis zu 500 Personen bzw. 750 Personen Outdoor erlaubt sein – mit Zustimmung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde kann das Maximum auf bis zu 1250 Personen ausgedehnt werden.
 

Corona-Beauftragter und zugewiesene Sitzplätze Pflicht

Voraussetzung für diese schrittweise Erhöhung ist allerdings die Bereitstellung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze (während des Sitzens kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes entfallen). Zusätzlich muss für Veranstaltungen ab 100 Personen ein eigener COVID-19 Beauftragter bestellt und ein entsprechendes Präventionskonzept erarbeitet und umgesetzt werden. Dieses umfasst insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos - etwa die Steuerung von Besucherströmen, die Einhaltung spezifischer Hygienevorgaben oder Regelungen bei der Vergabe von Speisen und Getränken.

Auf Turnieren, bei denen es keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze gibt bzw. ohne COVID-19-Beauftragten, bleibt es vorerst bei der Höchstzahl von 100 Personen. In diesen Fällen ist jedenfalls der 1-Meter-Abstand einzuhalten, sofern Personen nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. In geschlossenen Räumen ist zudem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Die Details der 231. Verordnung des Gesundheitsministers können Sie hier entnehmen.