Strafausschuss

Erste Maßnahme: Drei Monate Sperre für schlägernden Springreiter

Ein Artikel von Redaktion | 23.06.2022 - 13:23
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Verweigerung vor dem Sprung (Symbolfoto)
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Wie der OEPS in einer Mitteilung erklärt, hat der Strafausschuss des Verbandes am Montag (20.6.2022) durch den Vorsitzenden gem. § 2021 ÖTO eine vorläufige Maßnahme gegen Günter Wintersberger erlassen. Dieser wird für eine Dauer von drei Monaten von der Teilnahme an sämtlichen pferdesportlichen Veranstaltungen ausgeschlossen und von sämtlichen Turnierplätzen verwiesen. Die Sperre gilt bis zum 20. September 2022.
 

Dem Ansehen des Pferdesports massiv geschadet

Von 10. Juni bis 12. Juni 2022 fand in Ebreichsdorf ein CSN-A CSN-B statt, an dem Günter Wintersberger unter anderem mit dem Pferd „Champ of Class 6“ teilgenommen hatte. Bei der Standardspringprüfung am 11. Juni verweigerte sein Pferd am zweiten Sprung, worauf der Reiter mit einer „massiven Überschreitungen der Bestrafung des Pferdes insbesondere Gertenhiebe gegen den Pferdekopf“ reagierte, wie es in der Begründung des Strafausschusses heißt.

Dieser Vorfall war aber nicht die einzige Verfehlung, die sich Wintersberger an diesem Wochenende geleistet hatte. Bereits am Vortag war er ebenfalls durch schwere Misshandlungen des Pferdes vor den Augen der Öffentlichkeit aufgefallen. Insbesondere die Vorkommnisse am zweiten Turniertag seien „von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen“ worden und hätten „dem Ansehen des Pferdesports erheblich geschadet“, so der Strafausschuss weiter.

Dem Vorsitzenden des Strafausschusses liegen inzwischen mehrere Videoaufnahmen von Ritten des Beschuldigten vor, sodass die Voraussetzung des dringenden Tatverdachtes gegeben ist. Konkret werden Wintersberger Verstöße gegen

  • §2011 der ÖTO Punkt 2.1 - Schädigung des Ansehens des Pferdesports
  • §2011 der ÖTO Pkt. 2.2 - unreiterliches oder unsportliches Benehmen und
  • §2011 der ÖTO Pkt. 2.4 - nicht pferdegerechte Behandlung des Pferdes

angelastet.

Auf seiner Facebookseite betont der OEPS, dass es sich bei der dreimonatigen Sperre um eine erste Maßnahme handelt. Das Verfahren der OEPS-Rechtsorgane gegen Günter Wintersberger liefe weiter, zudem sei der Fall vom Österreichischen Pferdesportverband zur Anzeige gebracht und die für Tierschutzvergehen zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden. „Unsere Rechtsorgane werden diesen Fall zur Gänze aufklären und die Beteiligten zur Verantwortung ziehen“, so der OEPS.