Barr-Affäre

Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt

Ein Artikel von Redaktion | 20.09.2022 - 10:44
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Die Staatsanwaltschaft Münster hat das Ermittlungsverfahren gegen Ludger Beerbaum eingestellt. © Tomas Holcbecher/holcbecher.com

Am Abend des 11. Januar 2022 hatte der Fernsehsender RTL in seinem Magazin "Extra" einen Beitrag mit Videosequenzen ausgestrahlt, die Springprofi Ludger Beerbaum zeigen sollen, wie er auf seiner Anlage in Riesenbeck Pferde im Training von einem Helfer barren lässt.

Beerbaum dementierte die Vorwürfe umgehend, die gezeigten Szenen hätten nichts mit Barren zu tun. Vielmehr würden sie erlaubtes Touchieren zeigen, das von einem erfahrenen, routinierten Pferdefachmann durchgeführt wurde. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Deutschen wurde trotzdem eingeleitet.
 

Keine tierschutzrechlichen Verstöße

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Münster ihre Ermittlungen, ob die fraglichen Szenen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen, abgeschlossen. Zentrales Kriterium für eine Strafbarkeit ist in diesem Zusammenhang der Nachweis, dass einem Tier „erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zugefügt worden sind. Diese Voraussetzung sieht die Staatsanwaltschaft nicht erfüllt.

"Die hier vorliegende in Augenschein genommene und ausgewertete Videosequenz lässt einen entsprechenden Nachweis (insbesondere durch einen Rückschluss aus dem Verhalten des Pferdes) nicht zu. Das zuständige Veterinäramt hat zudem direkt Anfang Januar 2022 (mithin unverzüglich nach Bekanntwerden der Vorwürfe) den betroffenen Hof aufgesucht und keine Verstöße oder klinische Auffälligkeiten bei den Tieren bzw. tierschutzrechtliche Verstöße dokumentiert. Aus dem Prüfbericht des Veterinäramtes ergibt sich zudem, dass auch in der Vergangenheit bei den zahlreichen Exportuntersuchungen durch die beteiligten Tierärzte keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt worden seien", heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

"Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ist eine Bestätigung für mich. Damit ist jetzt auch bewiesen, dass die Vorwürfe im RTL-Beitrag gegen mich und meinen Stall nicht zutreffend sind", zeigt Ludger Beerbaum in einer Aussendung zufrieden mit dem Ausgang.  


Entscheid der Disziplinarkommission noch ausständig

Ohne rechtliche Bedeutung war für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob die auf der Sequenz erkennbare Vorgehensweise nach den Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung regelkonform sei, oder nicht. Selbst ein Regelverstoß wäre nicht gleichbedeutend mit einer Straftatbegehung. denn die Prüfung eventuell regelwidriger Trainingsmethoden obliegt ausschließlich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Bereits Mitte Jänner hatte die FN mitgeteilt, dass Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht der in den Richtlinien angeführten Beschreibung des Touchierens entsprächen. Nun muss die Disziplinarkommission der FN entscheiden, welche Konsequenzen das für Beerbaum und allfällige Beteiligte hat. Beerbaum hofft, dass die Diesziplinarkommission "ebenso zu einer zeitnahen Entscheidung kommt."
 

Auch Touchieren am Sprung inzwischen verboten

Der "Fall Beerbaum" hatte international für großes Aufsehen und für herbe Kritik gesorgt. Am Reitsport im Allgemeinen, im Speziellen aber an den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, die Barren zwar strikt untersagten, das verwandte Touchieren des Pferdes aber als Trainingsmethode anerkannte. Inzwischen hat der Verband reagiert und auch das Touchieren am Sprung verboten. Man sei zu der Erkenntnis gelangt, dass bei der Ausführung des Touchierens am Sprung in der Praxis das Risiko einer Abweichung von der Beschreibung in den Richtlinien hoch sei. Selbst Fachleuten fiele es oft schwer zu veranschaulichen und zu vermitteln, wo die Grenze zwischen Touchieren und dem eindeutig als tierschutzwidrigen Barren verläuft. Da aufgrund der Komplexität des Touchierens am Sprung selbst eine Schulung eine korrekte Umsetzung in der Praxis nicht garantieren könne, kamen Kommission und Präsidium letztlich zu dem Schluss, dass es besser sei, auf die Methode im Sinne der Pferde ganz zu verzichten.