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Springen
Fix: Umstrittene Änderungen der Blood Rule treten in Kraft
Ein Artikel von Redaktion | 07.11.2025 - 10:37
82 Nationen waren in Hongkong stimmberechtigt, die Mehrheit von ihnen stimmte für eine Abänderung des Reglements, das ab 2026 also eine Aufweichung der sogenannten Blood Rule vorsieht und damit Blut am Pferd nicht automatisch zu einem Ausschlussgrund macht.
Artikel 241.3.30 des FEI-Springreitreglements ist seit einiger Zeit unumstrittene Nummer eins wenn es darum geht, die Pferdesportwelt in Rage zu bringen. Bisher führte Blut an den Flanken zum sofortigen Ausschluss, bei Maulverletzungen wurde von Einzelfall zu Einzelfall entschieden und der Umgang mit Blut an anderen Körperstellen unterlag keinen speziellen Regelungen.
Gestern wurde im Zuge der Generalversammlung des Weltreiterverbandes (FEI) in Hongkong darüber abgestimmt, ob dieser Passus im Reglement abgeändert weren soll oder nicht. 20 der 82 stimmberechtigten Nationen haben sich gegen eine Änderung ausgesprochen, 56 Delegierte stimmten hingegen für eine Adaption – und damit auch für eine Aufweichung der Blood Rule.
Präzisere Auslegung, aber aufgeweichte Regeln
Zwar präzisiert die Neuerung den Umgang mit Blut am Pferd, denn im Regelvorschlag der FEI war auch zu lesen, dass "jegliches Blut am Pferd, verursacht durch Zaumzeug, Ausrüstung oder durch die Reiter:in während eines Wettbewerbs (von Aufwärmen bis zum Abschluss aller nachfolgenden Kontrollen/Tests)" zu Konsequenzen führt, jedoch führt ab 2026 Blut an den Flanken nicht mehr unumstößlich zum Ausschluss. Beim ersten und zweiten Vergehen drohen unter der neuen Blood Rule lediglich Verwarnungen, werden Reiter:innen zwei oder mehr Verwarnungen innerhalb eines Jahres ausgesprochen so wird eine Geldstrafe von CHF 1000 verhängt und die verantwortliche Person für einen Monat suspendiert.
Handelt es sich nun um Blut an anderen Körperstellen als den Flanken, z.B. bei kleineren Maulverletzungen oder Nasenbluten, können Offizielle anordnen, dass das Blut abgespült oder abgewischt wird und der Wettbewerb fortgesetzt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass das Pferd nach einem Check als "fit to compete" gemäß Artikel 259.3 gilt.
O-Ton der Öffentlichkeit: Blut hat am Pferd nichts verloren
Dass bei solch umstrittenen Änderungen des Reglements kritische Stimmen nicht auf sich warten lassen, war schon lange im Vorfeld der Abstimmung keine Überraschung. Neben einigen Nationalen Verbänden, wie zum Beispiel der deutschen FN oder dem dänischen Verband, fanden auch tausende einzelne Stimmen den Weg in die Öffentlichkeit: Eine Petition, die von Dressur-Studien-Chefin Claudia Sanders ins Leben gerufen wurde, hält momentan bei knapp 66.000 Unterschriften (stand 07.11.2025).
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