Wochenlang wich der Weltreiterverband FEI einer eindeutigen Bewertung aus. Auf Medienanfragen – auch von der Pferderevue – verwies der Verband lediglich auf Artikel 257.1.4 der FEI Jumping Rules. Doch genau dieser Passus erwies sich als problematisch: Er ist nicht eindeutig formuliert und bezieht sich zudem nicht auf den Abreiteplatz, sondern auf die „competition arena“, also das eigentliche Bewerbsviereck.
Mehr als zwei Monate nach dem Vorfall hat der Verband nun doch noch Farbe bekannt: Der ARD-Instagram-Kanal „diemitdenpferden“ veröffentlichte am Donnerstag ein Statement der FEI, aus dem erstmals hervorgeht, dass das (Ab-)Reiten am blanken Schlaufzügel nicht erlaubt ist.
Abreite-Video bringt Springsport in Erklärungsnot
Ein TikTok-Video des Olympiasiegers Christian Kukuk sorgt derzeit für heftige Diskussionen: Zu sehen ist der Springreiter beim Abreiten auf blankem Schlaufzügel – ohne Trensenzügel. Experten üben scharfe Kritik und fordern Konsequenzen. Mehr lesen ...
In ihrer Stellungnahme bedauert die FEI, dass Kukuks Vorgehen von den diensthabenden Stewards nicht bemerkt worden war und stellt klar: „Soweit es die FEI-Regelwerke betrifft, ist die alleinige Verwendung von Schlaufzügeln gemäß den FEI Jumping Rules nicht gestattet.“
Für Kukuk blieb der Zwischenfall ohne formelle Sanktionen; man habe sich jedoch direkt an den Athleten gewendet und die Angelegenheit mit ihm besprochen.
Reglement wird nachgebessert
Der Fall wirft dennoch grundsätzliche Fragen auf – sowohl zur Klarheit des Regelwerks als auch zur Kontrolle vor Ort. Die FEI kündigt nun an, die einschlägigen Bestimmungen nachzuschärfen. Ziel sei es, „jegliche Unklarheiten auszuräumen“ und unmissverständlich festzulegen, dass eine solche Zügelführung zu keinem Zeitpunkt erlaubt ist. Künftig soll zudem klar definiert werden, welche Sanktionen bei Verstößen drohen.