Der Strafausschuss des Österreichischen Pferdesportverbandes (OEPS) hatte am 23. April eine vorläufige Sperre gegen die Oberösterreicherin verhängt. Grundlage waren Vorwürfe eines Disziplinarvergehens gemäß § 2011 ÖTO Z 2 (2.1, 2.2 und 2.4). Laut OEPS soll Reich bei mehreren Bewerben der Sunshine Tour in Spanien Pferde nicht pferdegerecht behandelt und damit „das Ansehen des Reitsports massiv geschädigt“ haben.
Einen Tag später schloss sich auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) der Maßnahme an und verhängte ihrerseits eine dreimonatige Sperre.
Am 13. Mai hob jedoch der neue oberste Berufungs- und Strafausschuss des OEPS die vorläufige Sperre wieder auf. Die Voraussetzungen für eine sofortige Maßnahme seien nicht erfüllt gewesen.
Die FN hielt dennoch an ihrer Sperre fest. Daraufhin wandte sich Reich an das Landgericht Dortmund – mit Erfolg.
Aus dem Umfeld der Reiterin kommt deutliche Kritik am Vorgehen der FN. Die Sperre sei bereits ausgesprochen worden, bevor Reich angehört worden sei. Zudem habe angesichts mehrere Monate alter Videos keine besondere Dringlichkeit bestanden. Kritisiert wird außerdem, dass sämtliche beanstandeten Ritte unter Aufsicht von FEI-Richtern und Stewards stattgefunden hätten, ohne Verwarnungen oder Verfahren nach sich zu ziehen.
Die Rechtsvertretung sieht daher Fragen der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung aufgeworfen.
„Ich bin einfach erleichtert, wieder reiten zu dürfen. Pferde sind mein Leben und mein Beruf. In den letzten Wochen wurde mir beides genommen, ohne dass mir vorher jemand zugehört hat. Jetzt liegt mein Fokus wieder dort, wo er hingehört: bei meinen Pferden, meinen Schülern und der Saison“, wird Alessandra Reich, die sich bislang in der Causa nicht öffentlich geäußert hat, in einer Aussendung ihrer Rechtsvertretung zitiert.
Disziplinarverfahren eingeleitet
Gänzlich ausgestanden ist die Sache für Reich damit noch nicht. Wie der OEPS in einer Stellungnahme am 16. Mai mitteilte, werde nun ein ordentliches Disziplinarverfahren eingeleitet. „In diesem Rahmen werden alle relevanten Beweise geprüft und der Betroffenen die entsprechenden Parteirechte gewährt. Auf Grundlage sämtlicher vorliegender Beweise sowie unter Wahrung des Parteiengehörs wird anschließend eine fundierte Entscheidung getroffen.“
Der OEPS betont, dass sowohl der Schutz des Pferdewohls als auch ein faires Verfahren gewährleistet werden müssten. Beidem will man in dem nun folgenden ordentlichen Disziplinarverfahren Rechnung tragen.