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Alessandra Reich vorläufig gesperrt

Ein Artikel von Redaktion | 23.04.2026 - 17:52

Die Sperre erstreckt sich vorläufig auf die Dauer von drei Monaten und erfolgte im Zuge einer sogenannten „Vorläufigen Maßnahme gemäß § 2021 der Österreichischen Turnierordnung (ÖTO)“.

Darin heißt es: „Ist bei Einleitung eines Verfahrens dringender Tatverdacht gegeben, und verträgt die Ordnung keinen Aufschub, kann der Vorsitzende des Strafausschusses des OEPS, bei Verhinderung der Stellvertreter, höchstens für die Dauer von drei Monaten den Ausschluss von der Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen und deren Veranstaltung, die Verweisung von den Plätzen, sowie die Einschränkung bzw. Stilllegung eines Richteramtes, einer Lizenz oder einer sonstigen Funktion aussprechen.“

Grundlage der Maßnahme sind laut OEPS „Vorwürfe des Disziplinarvergehens gemäß § 2011 ÖTO Z 2 (2.1, 2.2 und 2.4), wonach die Beschuldigte bei mehreren Bewerben der Sunshine Tour in Spanien/Andalusien Pferde durch wiederholtes Schlagen mit der Gerte am Kopf und am Hals nicht pferdegerecht behandelt und damit das Ansehen des Reitsportes massiv beschädigt haben soll.“

Auszug aus der ÖTO

§ 2011 Disziplinarvergehen

1. Disziplinarvergehen gegen die Grundsätze sportlich-fairer Haltung, gegen das Wohl des Pferdes und gegen sonstige Bestimmungen der ÖTO oder FEI sind durch Ordnungsmaßnahmen zu ahnden, egal, ob sie im In- oder Ausland, während einer pferdesportlichen Veranstaltung oder außerhalb begangen werden. Bei genehmigten Pferdesportveranstaltungen gelten die Grundsätze für alle anwesenden Personen.

2. Ein Disziplinarvergehen begeht insbesondere, wer
2.1 das Ansehen des Pferdesports schädigt;
2.2 sich unreiterlich oder unsportlich benimmt;
2.4 ein Pferd nicht pferdegerecht behandelt, überfordert, mit ungeeigneter oder unzulässiger Ausrüstung einsetzt;

Der Verband teilte mit, dass das Disziplinarverfahren „nach bekannt werden der Vorwürfe sogleich eingeleitet“ worden sei. Die vorläufige Maßnahme gilt ab sofort. Reichs Lizenz wird für die Dauer der Sperre ruhend gestellt.

Update 24.04.2026, 17:31

Deutschland zieht nach

Heute, Freitag, teilte die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit, dass man die vom Österreichischen Pferdesportverband ausgesprochene vorläufige Maßnahme gegen Alessandra Reich übernehme. Auch hier gilt die Sperre vorläufig für die Dauer von drei Monaten. 

„Die Maßnahme gilt mit sofortiger Wirkung und umfasst den Ausschluss von der Teilnahme an Turnieren sowie an sonstigen pferdesportlichen Veranstaltungen im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Reiterlichen Vereinigung“, heißt es auf der Webseite von Pferdesport Deutschland.

Weiter wird erklärt: „Die Deutsche Reiterliche Vereinigung folgt mit dieser Entscheidung dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sportrechtlicher Maßnahmen innerhalb des organisierten Pferdesports und setzt damit ein klares Zeichen für den Schutz des Pferdewohls. Die pferdegerechte Behandlung der Pferde ist eine unverzichtbare Grundlage unseres Sports und besitzt oberste Priorität. Pferdesport Deutschland steht im engen Austausch mit dem OEPS und wird den weiteren Verlauf des Verfahrens begleiten.“