Zucht

Deutsches Körsystem muss sich neuen Tierschutz-Leitlinien anpassen

Ein Artikel von fn-press | PS | 12.11.2020 - 14:19
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Im Wesentlichen ging es im Beirat Zucht um Sachstandsberichte, bei denen die Hengstkörung ein zentrales Thema war. Grund dafür sind insbesondere die neuen „Leitlinien Tierschutz im Pferdesport“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), die im Oktober veröffentlicht wurden und auch das Körsystem in Deutschland tangieren. Und zwar insofern, dass der Beginn der Ausbildung sich am jeweiligen Entwicklungsstand des Pferdes und seinem Leistungsvermögen orientieren muss und Pferde nicht früher als im Alter von 30 Lebensmonaten in die zielgerichtete Ausbildung zum vorgesehenen Nutzungszweck genommen werden sollen. Diese Forderung wirft ein großes Fragezeichen auf die traditionelle Herbstkörung, in der die Pferde knapp zweieinhalbjährig vorgestellt werden. Die Vorbereitung auf die Körung beginnt freilich um einiges früher.

„Die Hengstkörung befindet sich in einem Spannungsfeld von züchterischer Selektion, Tierschutz und Vermarktung“, stellte Dr. Thomas Nissen fest. Der Zuchtleiter des Holsteiner Verbandes gehört wie Ulrich Hahne, Zuchtleiter des Hannoveraner Verbands, zu einem Arbeitskreis, der sich in den vergangenen Monaten intensiv mit Überarbeitung des bestehenden Kör- und Vorbereitungssystems befasst und vor dem Hintergrund der neuen Leitlinien und bestehender wissenschaftlicher Erkenntnisse kritisch überprüft hat.

Ausgearbeitet hat man vier mögliche Szenarien, die Dr. Nissen und Ulrich Hahne dem Beirat vorstellten. Alle vier unterscheiden sich hinsichtlich Zeitpunkt und Anforderungen voneinander:

  • eine Herbstkörung von Zweieinhalbjährigen an der Hand
  • einer Frühjahrskörung von Dreijährigen an der Hand
  • einer Frühjahrskörung (frühestens ab April) von Dreijährigen unter dem Sattel
  • sowie eine Herbstkörung von Dreieinhalbjährigen unter dem Sattel

„Die Zuchtverbände haben jetzt die Aufgabe in ihren Gremien und mit ihren Züchtern darüber zu diskutieren, welchen Weg sie beschreiten wollen“, sagte Theodor Leuchten, Vorsitzender des FN-Bereichs Zucht. „Ziel ist es, diese Änderungen im kommenden Jahr in der Zuchtverbandsordnung als Rahmenbestimmung für alle Zuchtverbände zu verankern.“

Alle vier Varianten wirken sich auch auf Dauer und Art der Vorbereitung sowie den Termin der Vorauswahl aus. Der Arbeitskreis empfiehlt mit Nachdruck, dafür entsprechende Leitfäden zu erarbeiten, zum Beispiel für das Longieren der Hengste, aber auch für mögliche Sanktionsmaßnahmen, für den Fall, dass ein Hengsthalter oder -vorbereiter über das Ziel hinausschießen sollte. „Das Wohl der Pferde muss immer Priorität haben, auch wenn es um viel Geld geht“, betonte Leuchten. „Die Vorbereiter müssen hier in die Pflicht genommen werden, wenn wir nicht wegen einzelner schwarzer Schafe die Körung insgesamt aufs Spiel setzen wollen. Deswegen sollten sich die Zuchtverbände auf gemeinsame Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen verständigen.“

Dass diese Botschaft in den Zuchtverbänden angekommen ist, hat sich bereits bei den aktuellen Körungen gezeigt. Hengste, die ein unnatürliches Sprungverhalten zeigten, wurden konsequenter denn je von den Vorauswahlen beziehungsweise der Körung ausgeschlossen. „Wir müssen uns bei jedem Hengst immer fragen: Können wir bei der Art seiner Vorbereitung und Präsentation sein tatsächliches, genetisch bedingtes Talent richtig einschätzen? Nur dann wird er uns nämlich züchterisch weiterbringen“, so Dr. Nissen.