Weil Helmkameras ev. ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen, hat die britische Vielseitigkeits-Dachorgaisation British Eventing den Einsatz der beliebten Action-Cams bis auf Weiteres verboten. © Peter Nixon - FEI
Wie British Eventing (BE) in einer Aussendung verkündete, ist das Tragen von Helmkameras bis auf Weiteres auf allen BE zugehörigen Turnieren untersagt. Reiter, die sich diesem Verbot widersetzen, werden umgehend disqualifiziert.
British Eventing reagiert damit auf Sicherheitsbedenken, die jüngst im Zusammenhang mit dem schweren Skiunfall von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher aufgetaucht sind. Demnach soll eine Helmkamera hauptverantwortlich für die massiven Hirnverletzungen Schumachers sein. Wie französische Ermittler bestätigten, war der Helm des Deutschen aufgrund der Kamera-Halterung zerbrochen.
„Die Sicherheit von Pferden und Reitern haben in unserem Sport oberste Priorität. Wir haben deshalb das Transport Research Laboratory beauftragt, weitere Untersuchungen in dieser Angelegenheit vorzunehmen“, heißt es in einem offiziellen Statement der britischen Vielseitigkeits-Dachorganisation. Ob Helmkameras auf der Insel dauerhaft verboten bleiben, hängt von den weiteren Untersuchungsergebnissen ab.
Weniger streng wird die Verwendung der beliebten Action-Cams derzeit noch vom Weltreiterverband gehandhabt. Laut aktuellem FEI-Reglement ist der „der Gebrauch von Kameras am Athleten oder an der Ausrüstung (z.B. Helm etc.) nicht erlaubt, es sei denn es wurde in dem spezifischen Fall durch die FEI bewilligt. Die Entscheidung eines Athleten, eine Kamera im Wettkampf zu tragen, ist immer freiwillig und das eigene Risiko des Athleten." Wer also eine Helmkamera während eines FEI-Bewerbs tragen will, muss zuerst eine Anfragen zur Nutzungserlaubnis an den Direktor der jeweiligen Disziplin in der FEI-Zentrale richten. Dort wird der Fall geprüft und die Erlaubnis erteilt - oder verweigert.