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Bei nationalen Turnieren mit internationaler Beteiligung muss der Veranstalter von seinen Gästen aus der EU Gesundheitsbescheinigungen einfordern. Tut er dies nicht, haftet er für etwaige Folgen. © Robert Kraft - fotolia.com

Pferde auf Turnieren: Das Fehlen von Gesundheitszeugnissen kann weitreichende Folgen haben

Ein Artikel von Pamela Sladky | 27.03.2017 - 13:47
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Bei nationalen Turnieren mit internationaler Beteiligung muss der Veranstalter von seinen Gästen aus der EU Gesundheitsbescheinigungen einfordern. Tut er dies nicht, haftet er für etwaige Folgen. © Robert Kraft - fotolia.com

Amtstierärztliche Routinekontrollen auf einem nationalen Turnier mit internationalen TeilnehmerInnen brachten Unerfreuliches zutage: Bei 38 teilnehmenden rumänischen Pferden war bei 37 zwar ein gültiger Coggings-Test zur Bestimmung der Equinen Infektiösen Anämie (EIA) im Pferdepass eingetragen, aber nur bei zwölf Pferden ein TRACES-Zeugnis an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt worden, weshalb nicht kontrolliert werden konnte, ob die restlichen Pferde einem der zugelassenen, nachweislich EIA-freien Versendungsbetriebe entstammten. Zu den übrigen weit über 200 ausländischen TeilnehmerInnen konnten keine Gesundheitsbestätigungen in den Pferdepässen oder in der Meldestelle gefunden werden.

„Gesundheitsbescheinigungen für die Verbringung von Equiden zwischen den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie des Rates 2009/156/EG sind jedoch rechtlich zwingend vorgesehen“, so die zuständige Amtstierärztin. Jedes Pferd, das innergemeinschaftlich verbracht werde, müsse von einem solchen Attest begleitet werden. Für registrierte Pferde, die nicht gehandelt werden sollen und die nur kurz für die Dauer eines Turniers ins Ausland fahren, genüge ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes gemäß den Richtlinien, eine TRACES-Meldung sei in diesem Fall nicht erforderlich, so die Amtstierärztin. Mit einer Ausnahme: Pferde aus Rumänien müssen auf jeden Fall 36 Stunden vor ihrer Ankunftszeit mittels TRACES-Systems ihrem Bestimmungsort gemeldet werden. „Das hat den Hintergrund, dass es eine Liste getesteter Betriebe gibt – und das Pferd einem diese Betriebe entstammen muss.“

Die jüngst festgestellten Versäumnisse seien keine Einzelerscheinung, so die Amtstierärztin, ähnliche Missstände herrschten auch auf anderen nationalen Turnieren. Veranstaltungen, bei denen konsequent kontrolliert werde und kein Pferd ohne Attest seinen Hänger verlasse, gäbe es zwar – leider seien sie nicht die Regel.

Der Veranstalter haftet

Aufgrund der nicht banalen Konsequenzen will man nun vermehrt ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es im Interesse des Veranstalters ist, dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden: „Im Falle eines Krankheitsausbruchs würde der Veranstalter, der es verabsäumt, von seinen internationalen Gästen die Gesundheitsbescheinigungen einzufordern, für etwaige Folgen zur Verantwortung gezogen werden“, so die Amtstierärztin. Handle es sich beispielweise um Infektiöse Anämie, die in Rumänien endemisch auftritt, wäre die Folge die Tötung aller betroffenen Pferde.

Und auch bei anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen wäre der nachträgliche Aufwand zur Schadensbegrenzung für den Veranstalter erheblich. Nicht zuletzt müsse es auch ein Anliegen aller Teilnehmer sein, dass sichergestellt wird, dass nur gesunde Tiere an einem Turnier teilnehmen. „Dass die Gefahr einer Übertragung von infektiösen Erkrankungen auf Turnieren oder Rennbahnen immer wieder auftritt, beweisen zum Beispiel die – nicht anzeigepflichtigen – Ausbrüche von Druse und Equinem Herpesvirus in den vergangenen Jahren in Österreich sowie die letzten Ausbrüche von Infektiöser Anämie in Deutschland. In diesen Fällen mussten alle Pferde, die an der Veranstaltung teilgenommen hatten, EU-weit ermittelt und beprobt werden“, beschreibt die Amtstierärztin.

In Zukunft wird von den Amtstierärzten bei nationalen Turnieren verstärkt stichprobenartig kontrolliert, ob die notwendigen Gesundheitspapiere tatsächlich vorliegen. In manchen europäischen Ländern werde die Bestimmung sehr restriktiv gehandhabt, strenggenommen müssten Pferde, die ohne Gesundheitsattest angetroffen werden, wochenlang unter Quarantäne gestellt und „auf alles Mögliche beprobt werden – wie das in Belgien bereits der Fall war“, so die Amtstierärztin. Das alles natürlich auf Kosten des Pferdebesitzers. Das Mitführen eines gültigen Attestes scheint dem gegenüber der wesentlich geringere Aufwand.

Eva Morawetz