Corona und Pferdesport

Neu: Reitunterricht fallweise wieder in der Halle möglich

Ein Artikel von Pamela Sladky | 02.03.2021 - 16:18
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Wie der Niederösterreichische Pferdesportverband am Dienstag auf seiner Webseite wissen ließ, wurde der von NOEPS Präsident Ing. KR Gerold Dautzenberg initiierte Antrag des OEPS auf Gleichstellung von Reithallen mit Sportstätten im Freien für die Sportausübung des Amateuersports vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nun offiziell genehmigt.

Damit werden Reithallen, „welche mindestens an drei Seiten durchlüftet sind“, sprich, die an drei Seiten über geöffnete Fenster, Türen und andere Freiflächen verfügen, „als Sportstätten im Freien“ eingestuft. Als Folge dieser Neubewertung dürfen nun auch Amateure endlich wieder Unterricht in der Reithalle genießen.

Die wichtigsten Regelungen, die es dabei zu beachten gilt, wurden in einem Präventionskonzept zusammengefasst, das bereits vom Sportministerium abgesegnet wurde. Unter anderem heißt es darin:

  • Es ist beim Betreten der Reithalle gemäß den Vorgaben der Behörden ein MNS-Schutz bzw. FFP2-Maske zu tragen – ausgenommen während der Sportausübung.
  • In der Reithalle müssen pro Reiter-Pferd-Paar mindestens 130m2 zur Verfügung stehen.
  • Eine Beschränkung auf eine Anzahl an Reiter-/Pferdepaaren ist unter besonderen Umständen durch den Betriebsleiter oder Trainer durchzuführen.
    Beispiel: Halle 20 x 40 m = 800m2 – 6 Pferde/Reiterpaare; 20 x 60m = 1200m2 – 9 Pferde/Reiterpaare, was in einer gut durchlüfteten Halle keine Ansteckungsgefahr darstellt. Im Freien gelten keine Beschränkungen.
  • Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sowie der vorgegebene Mindestabstand von 2 Metern sind zu jeder Zeit einzuhalten. Kurzfristige Hilfestellungen, also eine kurzfristige Unterschreitung dieses Abstands, sind im Sportbereich erlaubt.

Das Präventionskonzept im gesamten Umfang kann hier heruntergeladen werden.

Der Startschuss für den Reitunterricht in der Halle fällt am Montag, den 8. März 2021. Die Zeit bis dahin soll den Verbänden, Vereinen und Betrieben die Möglichkeit geben, alle notwendigen Vorkehrungen treffen zu können.