Springen

Schweizer verbieten umstrittene Hinterhandgamaschen schon ab 2019

Ein Artikel von Pamela Sladky | 14.01.2019 - 11:45
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Gamaschen wie diese sind auf Schweizer Turnieren seit 1. Jänner 2019 verboten, auf FEI-Turnieren sind sie noch bis Ende 2020 erlaubt.
© Tomas Holcbecher/holcbecher.com

Eigentlich sollen Gamaschen die Pferdebeine schützen. Seit einigen Jahren werden sie im Springsport allerdings auch zu ganz anderen Zwecken genutzt. Mit entsprechender Kraft angezogen und festgezurrt, veranlassen Hinterhandgamaschen sensible Pferde ihre Beine noch ein bisschen stärker anzuziehen und so mit noch mehr Vorsicht zu springen. Diese fragwürdige Praktik ist im Sport wohl bekannt und vielen ein Dorn im Auge. Nachlangen Diskussionen wurde anlässlich der FEI-Generalversammlung Ende 2017 ein Verbot der umstrittenen Ausrüstung beschlossen. Das kommt allerdings auf Raten. Seit 1. Jänner müssen die PonysportlerInnen und Children auf die sogenannten "Zuckis" verzichten, 2020 ziehen die Junioren, Jungen Reiter und U25-Reiter nach. Erst 2021 werden entsprechende Gamaschen dann aus allen FEI Springprüfungen verbannt sein.

So lange will man in der Schweiz offenbar nicht warten. „Der Schweizerische Verband für Pferdesport setzt sich sehr für Ethik und Tierschutz im Pferdesport ein, will auf diese Themen agieren und Pferdesportler sensibilisieren. Daher hat sich der Verband bereits früh in diesem Jahr vorgenommen rascher einzugreifen und umzusetzen als der Internationale Dachverband FEI, was die Gamaschen an Hinterbeinen der Springpferde angeht“, heißt es vonseiten des SVPS, der eine entsprechende Regelementänderung bereits vorgenommen hat. Seit 1. Jänner 2019 sind auf Springprüfungen aller Klassen, die unter der Patronanz des SVPS stehen, nur noch Hinterhandgamaschen zugelassen, die das Pferdebein schützen. Modelle mit elastischen Verschlüssen sind damit ebenso verboten wie solche, die die Maximalmaße von 16 cm Länge außen, bzw. 5 cm Länge an der Innenseite überschreiten.

Die Einhaltung der Regel wird laut SVPS durch die Jury kontrolliert.
 

Lockere Nasenriemen ab 2020 Pflicht

Erst im vergangenen Dezember hatte der SVPS mit einer weiteren Regelung von sich reden gemacht.  Ab Jänner 2020 müssen Nasenriemen auf Schweizer Turnieren mindestens zwei Zentimeter Abstand zur Pferdenase haben. Das entspricht einem Abstand von etwa eineinhalb Fingern – je nach Größe der Hand und Stärke der Finger – und gewährt den Pferden im internationalen Reglementsvergleich bislang den großzügigsten Freiraum. Überprüft werden soll dieser Mindestabstand künftig mithilfe eines speziellen Messgerätes, das Reglement gilt ab 2020 für alle Disziplinen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll für die unterschiedlichen Sparten auch eine alters- und stufengerechte Liste der bewilligten Gebisse erarbeitet und eingeführt werden.