Kein gerichtliches Nachspiel

Fünfkampf-Eklat: Ermittlungen gegen Annika Schleu und Kim Raisner eingestellt

Ein Artikel von Pamela Sladky | 12.01.2022 - 09:31
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Symbolfoto © U.S. Army - Brittany Nelson, IMCOM Public Affairs

Annika Schleu kann aufatmen. Der Zwischenfall bei den Olympischen Spielen, bei denen die auf Goldkurs gelegene Moderne Fünfkämpferin die Nerven verloren hatte, weil ihr zugelostes Pferd die Mitarbeit verweigerte, wird für sie kein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eingestellt, hieß es in einer Mitteilung am Dienstag. Die 31-Jährige wird einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung spenden. Dasselbe gilt für Bundestrainerin Kim Raisner.  

Maßgeblich für die Einstellung des Verfahrens war für die Staatsanwaltschaft, dass sowohl Schleu als auch Raisner „auf das Reitpferd nur kurzfristig eingewirkt haben und sich in einer physischen und psychischen Ausnahmesituation des olympischen Wettkampfs befanden. Dem Turnierpferd wurden zudem keine Verletzungen zugefügt. Angesichts der geringen Auswirkungen der Tat und vor dem Hintergrund der fortgesetzten medialen Berichterstattung ist von einer ausreichenden Einwirkung auf die strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretenen Beschuldigten durch das Ermittlungsverfahren auszugehen“, so die Staatsanwaltschaft Potsdam in ihrer Aussendung. Deshalb und auch wegen der vorgesehenen künftigen Austragung des modernen Fünfkampfs ohne Reitsport bestehe keine Wiederholungsgefahr. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sei der Fall daher geeignet, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“.