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Die deutsche Dressurreiterin Isabell Werth muss sich vor der Disziplinarkommission der FN wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo NRW verantworten. © Stefan Lafrentz / FEI

Neuer Medikationsfall bei Isabell Werth

Ein Artikel von Pamela Sladky | 08.02.2013 - 14:26
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Die deutsche Dressurreiterin Isabell Werth muss sich vor der Disziplinarkommission der FN wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo NRW verantworten. © Stefan Lafrentz / FEI

Wie die Deutsche Reiterliche Vereinigung heute Mittag in einer Pressemitteilung bekanntgab, wurde Werths Pferd El Santo NRW bei den Rheinischen Meisterschaften in Langenfeld (GER) Ende Juni 2012 einer Medikationskontrolle unterzogen. Die Analyse ergab das Vorhandensein der verbotenen Substanz Cimetidin, die u.a. für die Behandlung von Magenbeschwerden bei Pferden eingesetzt wird. Isabell Werth bestreitet jedoch, dass dem Wallach das Medikament verabreicht wurde.
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Im Interview mit St. Georg Online erklärte Werth, dass, zum Zeitpunkt der Dopingkontrolle, ihr Pferd Warum nicht nach seinem Hüftbruch Cimetidin als Magenprophylaxe erhielt. Es wird vermutet, dass das Medikament, das Warum Nicht mittels Maulspritze verabreicht worden war, über ein defektes Tränkersystem seinen Weg in El Santos Trinkwasser fand.

Zur restlosen Aufklärung des Sachverhaltes hat Isabell Werth umfangreiche Untersuchungen und Gutachten veranlasst. Dies ist auch der Grund für die bisherige Dauer des Verfahrens. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wird sich die deutsche FN – entsprechend der gängigen Praxis - erst nach dessen Abschluss vor der Disziplinarkommission zu den Vorfällen äußern.

Für die Dressurreiterin ist dieser neuerliche Verdacht auf unerlaubte Medikation denkbar ungünstig. Nachdem sie bereits 2009 für ein halbes Jahr gesperrt worden, weil die Dopingkontrolle ihres Pferdes Whisper beim internationalen Pfingsturnier in Wiesbaden ein positives Testergebnis auf Fluphenazin ergeben hatte, könnte sie von der Kommission als Wiederholungstäterin eingestuft werden. Laut nationalem Reglement droht der Olympiasiegerin von 1996 dann eine Sperre von mindestens einem Jahr.