Im vergangenen Februar war Martin Fuchs im Zuge der „Sunshine Tour“ in Vejer de la Frontera (ESP) durch seinen Gerteneinsatz an seinem Pferd Commissar Pezi aufgefallen. Der zehnjährige Hannoveraner war durch Gewichts- und Schenkelhilfen nicht zum Betreten des Parcours zu bewegen, wie das deutsche Reitsportmagazin St. Georg berichtet. Daraufhin half Fuchs mit zwei Gertenschlägen auf den Hals des Pferdes nach. Weil der Wallach auch im Anschluss seine Kooperation auf die Hilfen seines Reiters verweigerte, setzte Fuchs erneut mit Gerte ein. Diesmal mit zwei nachdrücklichen Schlägen gen Hals und Hinterhand seines Pferdes. Die zweite Korrektur zeigte Wirkung, Commissar Pezi setzte sich vorwärts in Bewegung und absolvierte danach den Parcours des Vier-Sterne-Springens.
Nach Ansicht der FEI, der Videomaterial von dem Vorfall vorliegt, ist Fuchs‘ Gerteneinsatz bei diesem Vorfall als „übermäßig“ anzusehen und damit ein Vergehen, das gemäß Artikel 142 des Allgemeinen FEI-Reglements sowie Artikel 243 der FEI-Springregeln einen „Missbrauch des Pferdes“ darstellt – wenngleich die FEI einräumt, dass sich das Pferd vor dem zweiten Gerteneinsatz rückwärts auf eine Hecke zubewegte, was eine Korrektur erforderlich gemacht habe.
Für den Schweizer bedeutet das eine Verwarnung und eine Geldbuße in Höhe von 2.000 Schweizer Franken – die Höchststrafe für ein geringfügiges Vergehen, als welches das Vergehen nach Ansicht der FEI anzusehen ist.